EN 470-1 Schweißerschutz.jpg)
Diese Kleidung schützt gegen kleine Metallspritzer (Schweißperlen) und gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen. Schutzkleidung für Schweißen und ähnliche Verfahren, Schutzkleidung gegen Hitze und Flammen. Diese Schutzkleidung brennt nicht weiter, wenn
sie unbeabsichtigt mit einer Zündflamme berührt wird. Sie schützt den Träger gegen Metallspritzer beim Schweißen oder Schneiden, aber nicht unbedingt gegen größere Mengen von flüssigem Metall bei Gießarbeiten.
EN 13034 Typ 6 Chemikalienschutz.jpg)
Schutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung gegen die Einwirkung kleiner Mengen versprühter (flüssige Aerosole, Spray) oder verspritzter (mit niedrigem Druck auftreffende) Chemikalien geringer Gefährlichkeit. Keine vollständige Barriere gegen Flüssigkeits-
permeation, da der Anwender bei Kontamination rechtzeitig geeignete Maßnahmen treffen kann. Die Schutzkleidung wird z.B. in der Chemie- und Erdölindustrie sowie der Labortechnik eingesetzt.
Das Material, aus dem diese Schutzkleidung besteht, erfüllt die lt. Norm festgelegten Prüfanforderungen an:
- Abriebfestigkeit Klasse 6 > 2.000 Touren
- Weiterreißfestigkeit Klasse 2 > 20 N
- Zugfestigkeit Klasse 5 > 500 N
- Durchstichfestigkeit Klasse 2 > 10 N
- Flüssigkeitsabweisung (R = Repellency)
- Widerstand gegen das Durchdringen von Flüssigkeiten (P = Penetration)
- Widerstand gegen Entflammung
Jede der Anforderungen wird in Leistungsstufen klassifiziert. Diese sind in der EN 14325, Prüfverfahren und Leistungseinstufung für Materialien, Nähte, Verbindungen und Verbünde erfasst.
Die Prüfungen von R und P erfolgen mit Referenzchemikalien H2SO4 (30 %ig), NaOH (10 %ig), o-Xylen (Lösungsmittel, unverdünnt), Butan-1-ol (Lösungsmittel, unverdünnt). Es ist darauf zu achten, dass eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Chemikalien nicht möglich ist bzw. die Durchführung entsprechender Zusatzprüfungen erfordert.
Leistungsstufen:
30 % H2SO4 R = Klasse 3, P = Klasse 3
10 % NaOH R = Klasse 3, P = Klasse 3
Klasse 3 = R > 95 %, P < 1 %
Klasse 2 = R > 90 %, P < 5 %
Klasse 1 = R > 80 %, p < 10 %
Die Bekleidung schützt nicht vor organischen Lösungsmitteln. Die Fluorcarbonausrüstung muss nach jeder Wäsche nachgerüstet werden.
EN 531 Schutz für hitzeexponierte Industriearbeiter.jpg)
Schutzkleidung, die für den Schutz gegen kurzen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art von Hitze vorgesehen ist. Die Hitze kann konvektiv, strahlend oder durch große flüssige Metallspritzer verursacht werden – oder in Kombination dieser Einwirkungen eintreten. Die Anforderungen an die begrenzte Flammausbreitung müssen immer erfüllt sein.
Code A = begrenzte Flammausbreitung
Code B1-B5 = Schutz gegen konvektive Hitze
Code C1-C4 = Schutz gegen Strahlungshitze
Code E1-E3 = Schutz gegen Flüssigeisen
Code E1 = 60 g bis 120 g
Code E2 = 121 g bis 200 g
Code E3 = > 201 g
ENV 50354 Klasse 1 Lichtbogenschutz (4 kA/500 ms).jpg)
Die Norm bezieht sich auf eine Prüfung, die die Einwirkung eines Störlichtbogens auf die Körpervorderseite in Höhe des Brustbereiches simuliert. Die Kleidung ist keine elektrisch isolierende Schutzkleidung – sie dient nicht als Schutz gegen Körperdurchströmung. Zum vollständigen Personenschutz ist geeignete zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Handschuhe, Hauben, Visier) zu tragen. Kleidung stets geschlossen tragen. Die Schutzkleidung ist bei Arbeiten im Niederspannungsbereich wie z.B. Hausanschlusskästen zu tragen, um den Träger gegen die thermischen Auswirkungen eines Störlichtbogens zu schützen.
EN 1149-3 Prüfverfahren Messung des Ladungsabbaus.jpg)
Messung des Abbaus elektrostatischer Ladung von der Oberfläche von Kleidungsmaterialien. Ladungsabbau = die Wanderung von Ladung über oder durch ein Material, wodurch die Ladungsdichte oder das Oberflächenpotenzial an dem Punkt, an dem sich die Ladung befand, verringert wird.
Typische Einsatzgebiete sind Versorgungsbetriebe (z.B. Gas, Flüssigbrennstoffe, Treibstoffe), Petrochemie, Tankstellen, Tankreinigungen etc.
Auf sichere Erdung z.B. durch leitfähiges Schuhwerk (Durchgangswiderstand des Schuhes < = 10ex8) ist zu achten.
Vollständige Körperbedeckung (auch der darunter getragenen Kleidung), in Ex-Bereichen nicht ausziehen. Kleidung stets geschlossen tragen. Ein Einsatz in der Explosionszone 0 und für Gas-/Dampf- und Luftgemische der Explosionsgruppe IIC erfordert zusätzliche arbeitsspeziefische Risikoanalysen.
Hinweis:
Der Schutz durch die Bekleidung wird nur gewährleistet, wenn die Bekleidung als Anzug getragen wird. Bei Veränderung der Ware, insbesondere das Aufbringen jeglicher Art von Emblemen, wird die Schutzfunktion der Bekleidung nicht gewährleistet. Ausnahmen sind mit dem Hersteller schriftlich abzustimmen.