Jacke 2-lagig ist zusätzlich zertifiziert nach:
RWE Eurotest 10 kA/500 ms.jpg)
EN 470-1 Schweißerschutz.jpg)
Diese Kleidung schützt gegen kleine Metallspritzer (Schweißperlen) und gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen. Schutzkleidung für Schweißen und ähnliche Verfahren, Schutzkleidung gegen Hitze und Flammen. Diese Schutzkleidung brennt nicht weiter, wenn
sie unbeabsichtigt mit einer Zündflamme berührt wird. Sie schützt den Träger gegen Metallspritzer beim Schweißen oder Schneiden, aber nicht unbedingt gegen größere Mengen von flüssigem Metall bei Gießarbeiten.
EN 13034 Typ 6 Chemikalienschutz.jpg)
Schutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung gegen die Einwirkung kleiner Mengen versprühter (flüssige Aerosole, Spray) oder verspritzter (mit niedrigem Druck auftreffende) Chemikalien geringer Gefährlichkeit. Keine vollständige Barriere gegen Flüssigkeits-
permeation, da der Anwender bei Kontamination rechtzeitig geeignete Maßnahmen treffen kann. Die Schutzkleidung wird z.B. in der Chemie- und Erdölindustrie sowie der Labortechnik eingesetzt.
Das Material, aus dem diese Schutzkleidung besteht, erfüllt die lt. Norm festgelegten Prüfanforderungen an:
- Abriebfestigkeit Klasse 6 > 2.000 Touren
- Weiterreißfestigkeit Klasse 2 > 20 N
- Zugfestigkeit Klasse 5 > 500 N
- Durchstichfestigkeit Klasse 2 > 10 N
- Flüssigkeitsabweisung (R = Repellency)
- Widerstand gegen das Durchdringen von Flüssigkeiten (P = Penetration)
- Widerstand gegen Entflammung
Jede der Anforderungen wird in Leistungsstufen klassifiziert. Diese sind in der EN 14325, Prüfverfahren und Leistungseinstufung für Materialien, Nähte, Verbindungen und Verbünde erfasst.
Die Prüfungen von R und P erfolgen mit Referenzchemikalien H2SO4 (30 %ig), NaOH (10 %ig), o-Xylen (Lösungsmittel, unverdünnt), Butan-1-ol (Lösungsmittel, unverdünnt). Es ist darauf zu achten, dass eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Chemikalien nicht möglich ist bzw. die Durchführung entsprechender Zusatzprüfungen erfordert.
Leistungsstufen:
30 % H2SO4 R = Klasse 3, P = Klasse 3
10 % NaOH R = Klasse 3, P = Klasse 3
Klasse 3 = R > 95 %, P < 1 %
Klasse 2 = R > 90 %, P < 5 %
Klasse 1 = R > 80 %, p < 10 %
Die Bekleidung schützt nicht vor organischen Lösungsmitteln. Die Fluorcarbonausrüstung muss nach jeder Wäsche nachgerüstet werden.